Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.11.2023
- AktenzeichenVI R 9/21
In diesem Urteil geht es um einen Teilerlass eines Darlehens, das für eine berufliche Weiterbildung aufgenommen wurde. Der Erlass des Darlehens wird als Arbeitslohn betrachtet, weil er die Werbungskosten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ersetzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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