(Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.11.2023
- AktenzeichenVI R 15/21
Das Gericht entscheidet über die Besteuerung von Sachzuwendungen, die Unternehmen ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern in Form von VIP-Logenplätzen geben. Diese Zuwendungen können pauschal mit 30 % besteuert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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