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Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting

In diesem Urteil geht es darum, dass Kosten für einen Prozess, um nachehelichen Unterhalt zu bekommen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Werbungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn ein direkter Zusammenhang zu Einkünften besteht.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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