Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum07.12.2023
- AktenzeichenV R 15/21
In diesem Urteil geht es darum, ob Vermieter die Vorsteuer für Heizungsanlagen abziehen können, wenn diese für die vermieteten Wohnungen benötigt werden. Wenn die Heizungsanlage zu den Kosten gehört, die nicht zusätzlich vom Mieter getragen werden, darf der Vermieter die Vorsteuer nicht abziehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - VII ZR 128/25
- In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des G
- 1. Ein Absenkungsbeschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein. 2. Die gerichtliche Ungültigerklärung eines Ab
- 1. Eine der Gestattung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums entgegenstehende Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Wohnung