Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.02.2024
- AktenzeichenVI S 24/23
Es geht um die Energiepreispauschale, die Arbeitnehmer beantragen können, wenn sie diese nicht von ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Um diese Pauschale zu bekommen, müssen sie ihre Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.