Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.12.2023
- AktenzeichenVII R 60/20
In diesem Urteil wurde entschieden, dass jemand, der Geld von einer Behörde zurückfordern möchte, dies nicht einfach tun kann, bevor die Behörde keinen offiziellen Bescheid darüber herausgegeben hat. Das bedeutet, dass man zuerst die Erlaubnis zur Rückzahlung abwarten muss, bevor man vor Gericht zieht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24