Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.12.2023
- AktenzeichenVIII R 2/21
In diesem Urteil wird erklärt, dass wenn ein Steuerpflichtiger zum ersten Mal einen Antrag für das Teileinkünfteverfahren stellt, das Finanzamt in den nächsten vier Jahren davon ausgeht, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Das bedeutet, dass man diese nicht jedes Jahr erneut nachweisen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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