(Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.02.2024
- AktenzeichenIII R 13/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine umgekehrte Betriebsaufspaltung nicht dazu führt, dass eine Gesellschaft als gewerblich angesehen werden kann. Das bedeutet, dass eine Besitzgesellschaft nicht die gleichen Steuervorteile wie eine gewerbliche Gesellschaft erhält.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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