Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum14.03.2024
- AktenzeichenIV R 6/21
In diesem Urteil geht es um die Verschmelzung von zwei Personengesellschaften. Es besagt, dass Gewinne und Verluste der beiden Gesellschaften nicht miteinander verrechnet werden können, wenn eine Gesellschaft die andere übernimmt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.