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(Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der FinanzgerichtsordnungFGO) bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit

In diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Finanzgericht kein Zwischenurteil erlassen darf, wenn nicht genug Fakten vorliegen, um die Sachdienlichkeit zu bestätigen. Es ging um die Frage, ob eine Holding als Unternehmerin gilt und ob sie Steuern abziehen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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