Anforderungen an das sogenannte Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.02.2024
- AktenzeichenVI R 21/21
In diesem Urteil geht es darum, wie viel Geld eine Person besitzen darf, ohne dass dies die Steuerlast bei Unterhaltszahlungen beeinflusst. Ein Vermögen von bis zu 15.500 Euro wird als 'gering' angesehen und hat keine negativen steuerlichen Auswirkungen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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