Minderung des Bruttolohns bei Kindergeldzahlung an den Arbeitgeber im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.02.2024
- AktenzeichenVI R 26/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Kindergeld, das an den Arbeitgeber abgetreten wird, den Bruttolohn des Arbeitnehmers verringert. Dies gilt in einem Jahr, in dem das Kindergeld gezahlt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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