Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum27.03.2024
- AktenzeichenVI R 5/22
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Lohn, den Arbeitgeber für Betriebsveranstaltungen zahlen. Es wurde entschieden, dass solche Veranstaltungen auch dann als Betriebsveranstaltungen gelten, wenn nicht alle Mitarbeiter daran teilnehmen können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.