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Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn

In diesem Urteil geht es darum, dass ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Kosten für erweiterte Führungszeugnisse erstattet. Diese Erstattung zählt nicht als Arbeitslohn, was bedeutet, dass dafür keine Lohnsteuer gezahlt werden muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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