(Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.03.2024
- AktenzeichenIX R 9/23 (IX R 38/15), IX R 9/23, IX R 38/15
In diesem Urteil wird entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen nur besteuert wird, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre eine bestimmte Höhe an Anteilen besessen hat. Das Gericht stellte klar, dass auch die Beteiligung eines Vorgängers berücksichtigt werden muss und dass diese Regelung für jeden Veranlagungszeitraum gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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