Wartepflicht bei angekündigter Verspätung eines Verfahrensbeteiligten; Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenX B 68, 69/23, X B 68/23, X B 69/23
In dem Urteil wird entschieden, dass ein Gericht warten muss, wenn jemand verspätet zu einem Gerichtstermin kommt, und das rechtzeitig telefonisch mitteilt. Zudem wird angesprochen, dass ein Fehler in der Gerichtsgeschäftsstelle dem Gericht zugerechnet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.