Zur Verletzung des Steuergeheimnisses
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.10.2023
- AktenzeichenVII R 19/20
In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Finanzamt Informationen über Gewinne und Kosten eines Bauträgers in einen Bericht aufnehmen darf, ohne das Steuergeheimnis zu verletzen. Das bedeutet, dass Käufer von Wohnungen Kenntnis von diesen Daten erlangen können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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