Compliance & Regulatory Monitor

Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Es geht um die Steuerfreiheit von Zuschlägen, die Arbeitnehmer für Bereitschaftsdienste erhalten, die außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit liegen. Diese Zuschläge sind steuerfrei, solange sie auf dem Grundlohn basieren und nicht Teil einer einheitlichen Vergütung sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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