(Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.06.2024
- AktenzeichenVIII B 121/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Verspätungszuschlag für die späte Abgabe von Steuererklärungen nicht gegen das Recht auf Unschuld verstößt. Das bedeutet, dass das Finanzamt die Möglichkeit hat, einen Zuschlag zu verlangen, wenn man seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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