Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.04.2024
- AktenzeichenIII R 36/23
In diesem Urteil geht es darum, dass die Familienkasse (die für Kindergeld zuständig ist) selbst prüfen muss, ob jemand Anspruch auf Kindergeld hat, auch wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Aufenthaltsrechts festgestellt hat. Das bedeutet, dass die Familienkasse nicht einfach dem Bescheid der Ausländerbehörde folgen darf.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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