Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum05.06.2024
- AktenzeichenVI R 20/22
In diesem Urteil wird entschieden, wann ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer Tantiemen, also erfolgsabhängige Zahlungen, als Einnahmen steuerlich ansetzen kann. Der Anspruch auf diese Tantiemen wird fällig, wenn der Jahresabschluss festgestellt wurde, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes geregelt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.