(Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und zur Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum31.01.2024
- AktenzeichenX R 7/22
In diesem Urteil wird erklärt, dass Durchsuchungsanordnungen zur Unterbrechung der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nur dann wirksam sind, wenn sie von der richtigen Behörde oder einem Richter erlassen werden. Wenn diese Anordnungen nicht die nötigen Informationen enthalten, haben sie keine verjährungsunterbrechende Wirkung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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