Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenXI R 16/22
In diesem Urteil geht es um die Mitwirkungspflichten von Unternehmern, die im Bauwesen tätig sind, wenn es um die Abtretung von Forderungen auf Umsatzsteuer geht. Der Unternehmer muss alles Zumutbare tun, damit das Finanzamt die Einnahmen aus diesen Forderungen einziehen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.