(Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.02.2024
- AktenzeichenVII R 16/21
In diesem Urteil wird entschieden, wann ein vorläufiger Sachwalter für Steuerverpflichtungen haftet. Ein vorläufiger Sachwalter kann als befugt angesehen werden, wenn er ein spezielles Konto eröffnet und die finanziellen Transaktionen selbst abwickelt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.