(Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.05.2024
- AktenzeichenVIII R 9/21
In diesem Urteil ging es um die Steuerbefreiung für Personen, die nebenberuflich im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft tätig sind. Solche Tätigkeiten können steuerfrei sein, solange sie im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.