Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenII R 4/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücke anfällt, die durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung erworben werden. Das heißt, das Eigentum an einem Grundstück wird auch dann besteuert, wenn es im Rahmen eines solchen Verfahrens übertragen wird, es sei denn, der Erwerber war bereits als Eigentümer eines Grundstücks im Umlegungsgebiet beteiligt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.