(Aufwärtsabfärbung bei lediglich verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum11.07.2024
- AktenzeichenIV R 18/22
In diesem Urteil geht es um die steuerliche Behandlung von Einkünften, die eine Personengesellschaft erzielt. Besonders wird betrachtet, wann Verluste aus einer Beteiligung nicht auf andere Einkünfte angerechnet werden können, was als "Aufwärtsabfärbung" bezeichnet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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