Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.07.2024
- AktenzeichenXI R 35/22 (XI R 14/20), XI R 35/22, XI R 14/20
In diesem Urteil geht es darum, dass Rechnungen, die im Zusammenhang mit einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft stehen, nicht rückwirkend korrigiert werden können, wenn es keine entsprechenden Hinweise gab. Dies bedeutet, dass bestimmte steuerliche Ansprüche nicht nachträglich geltend gemacht werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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