Compliance & Regulatory Monitor

Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Gesellschafter einer GmbH durch den Verzicht auf einen finanziellen Ausgleich für seine Einlage in die Kapitalrücklage seinen Mitgesellschaftern ein Geschenk macht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies der Fall ist und deshalb Schenkungsteuer anfällt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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