Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum10.07.2024
- AktenzeichenII R 3/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts die Grunderwerbsteuer auf den kapitalisierten Erbbauzins für die neue Laufzeit berechnet wird. Das bedeutet, dass keine Abzinsung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.