(Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 10.07.2024 - II R 3/22: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum10.07.2024
- AktenzeichenII R 36/23
In diesem Urteil geht es um die Grunderwerbsteuer, die fällig wird, wenn ein Erbbaurecht verlängert wird. Der Betrag für die Steuer basiert auf dem jährlich gezahlten Erbbauzins.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.