Compliance & Regulatory Monitor

(Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß)

In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine rückwirkende Änderung des Gewerbesteuergesetzes ab 2009 verfassungsgemäß ist. Es betrifft spezifische Regelungen zur Festlegung des Gewerbeertrags und dass ein Unterschiedsbetrag nicht gekürzt werden darf.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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