(Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte - keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 - Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen nach Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum05.06.2024
- AktenzeichenI R 32/20
In diesem Urteil wird entschieden, dass Personengesellschaften in Deutschland nicht direkt von internationalen Steuerabkommen profitieren können. Vielmehr sind es die Gesellschafter, die abkommensberechtigt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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