Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.08.2024
- AktenzeichenIX R 29/23
In diesem Urteil geht es darum, dass Kosten, die nur durch ein Insolvenzverfahren entstehen, nicht von der Steuer abgezogen werden können. Es wird geklärt, welche Ausgaben als Werbungskosten gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.