Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.07.2024
- AktenzeichenIII R 31/23
In diesem Urteil wird entschieden, wie lange man Zeit hat, um Kindergeld zu beantragen, wenn man als Wanderarbeitnehmer aus einem anderen EU-Land in Deutschland arbeitet. Wenn der Antrag zu spät gestellt wird, kann das Kindergeld nicht rückwirkend gezahlt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.