(Nur punktuelle Änderungsmöglichkeit nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum01.08.2024
- AktenzeichenVI R 34/21
In diesem Urteil geht es darum, dass Änderungen an einem bereits rechtskräftigen Steuerbescheid nur möglich sind, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass im Ausland auf seine Einkünfte verzichtet wurde oder diese bereits dort versteuert wurden. Ohne diesen Nachweis kann die Steuer nicht geändert werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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