(Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. der AbgabenordnungAO) für extremistische Körperschaften
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.09.2024
- AktenzeichenV R 15/22
In diesem Urteil geht es um die Steuerbegünstigung von Körperschaften, die extremistische Bestrebungen verfolgen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Körperschaften nicht als gemeinnützig anerkannt werden können, auch wenn sie möglicherweise Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.