Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum01.10.2024
- AktenzeichenVIII R 35/20
Das Urteil behandelt die Haftung für zu hoch ausgewiesene Einlagenrückgewährungen in Bescheinigungen nach dem Körperschaftsteuergesetz. Es wird klar, dass der Aussteller der Bescheinigung für die damit verbundene Kapitalertragsteuer haftet, auch wenn kein Verschulden vorliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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