(Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.09.2024
- AktenzeichenI R 12/22
In diesem Urteil wird festgestellt, dass eine spezielle Steuerregelung für öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht auf eine Sparkasse angewendet werden kann, die als Aktiengesellschaft organisiert ist. Das Urteil hebt eine frühere Entscheidung des Finanzgerichts auf und verweist den Fall zurück zur weiteren Klärung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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