Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.08.2024
- AktenzeichenV R 41/21
Es geht um eine Entscheidung des Gerichts, dass bestimmte Umsätze, die zwischen einem Unternehmen und Dritten entstehen, nicht unter das Gesetz zur Umsatzsteuerbefreiung bei Geschäftsveräußerungen fallen. Nur Leistungen, die direkt zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer eines Betriebs erfolgen, sind steuerfrei.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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