Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum29.08.2024
- AktenzeichenV R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19), V R 14/24, V R 20/22, V R 40/19
In diesem Urteil geht es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen zwischen einem Organträger und einer Organgesellschaft im Rahmen einer Organschaft. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass bestimmte Leistungen zwischen diesen beiden nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.