Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.11.2024
- AktenzeichenIX R 20/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass man einen Antrag auf Auskunftserteilung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuerst außergerichtlich stellen muss, bevor man gerichtlich klagen kann. Ohne diesen vorherigen Antrag ist die Klage unzulässig.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.