Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum15.10.2024
- AktenzeichenIX R 5/23
Es geht darum, dass wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer anderen Schädigung Verdienstausfall hat, die Erstattung dieses Geldes auch versteuert werden muss. Das bedeutet, dass die Steuer auf den Verdienstausfallschaden als Einkommen zählt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.