((Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum30.11.2023
- AktenzeichenIV R 13/21
In diesem Urteil geht es um die vorläufige Feststellung von Steuerbescheiden durch das Finanzamt. Das Finanzamt kann entscheiden, ob die Steuerfestsetzung vorläuft und später geändert werden kann, falls es Unsicherheiten gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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