Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.01.2024
- AktenzeichenVIII B 141/22
Der Eintrag handelt von neuen Regeln, die seit dem 01.01.2023 für Steuerberater gelten. Diese müssen bestimmte Dokumente elektronisch über einen sicheren Weg einreichen und sind dafür gesetzlich verpflichtet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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