Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum12.10.2023
- AktenzeichenV R 42/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid nur dann gültig ist, wenn er klar und deutlich den angefochtenen Bescheid benennt. Wenn nicht, wird der Einspruch nicht ausgelegt und betrifft nicht andere, nicht genannte Bescheide.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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