Keine ermäßigte Besteuerung eines nur teilweise kapitalisierten Ruhegehalts
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum22.11.2023
- AktenzeichenVI R 5/21
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Ruhegehältern, die teilweise als monatliche Zahlungen und teilweise als einmalige Kapitalbeträge ausgezahlt werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Zahlungen nicht ermäßigt besteuert werden können, weil sie nicht als zusammengeballte Einkünfte gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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