Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.02.2024
- AktenzeichenVI S 23/23
In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs wird entschieden, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich als "Steuerberater" vor Gericht präsentieren, verpflichtet sind, ihre Dokumente elektronisch über ein spezielles Postfach zu versenden. Eine Anhörungsrüge, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingereicht wurde, wurde als unzulässig verworfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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