(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 07.11.2023 VIII R 7/21 und VIII R 16/22 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.11.2023
- AktenzeichenVIII R 30/19
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Nutzungsersatz, den jemand nach der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens erhält, nicht als steuerbarer Gewinn gilt. Das bedeutet, dass man für diesen Betrag keine Steuern zahlen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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