(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 07.11.2023 VIII R 7/21 und VIII R 16/22 - Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.11.2023
- AktenzeichenVIII R 21/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Nutzungsersatz, den jemand nach der Rückabwicklung eines Darlehensverhältnisses erhält, nicht als steuerbarer Kapitalertrag gilt. Das bedeutet, dass diese Art von Rückzahlungen nicht versteuert werden müssen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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